{"id":1061,"date":"2019-12-02T13:46:18","date_gmt":"2019-12-02T12:46:18","guid":{"rendered":"https:\/\/shop.stechert.de\/?page_id=1061"},"modified":"2020-04-16T16:38:30","modified_gmt":"2020-04-16T14:38:30","slug":"lieferung-zahlung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/shop.stechert.de\/lieferung-zahlung\/","title":{"rendered":"Lieferung & Zahlung"},"content":{"rendered":"

[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der STECHERT GmbH<\/h1>\n

im Verlauf \u201eStechert\u201c genannt.<\/p>\n

1. Allgemeines:<\/p>\n

Bei allen – auch k\u00fcnftigen – mit Stechert geschlossenen Kaufvertr\u00e4gen gelten ausschlie\u00dflich nachfolgende Bestimmungen. Der K\u00e4ufer erkennt diese Bestimmungen als Vertragsinhalt an. Erg\u00e4nzungen oder Abweichungen von diesen Bestimmungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung von Stechert. Abweichende oder erg\u00e4nzende Bedingungen des K\u00e4ufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Stechert nicht ausdr\u00fccklich widerspricht bzw. liefert.<\/p>\n

2. Angebot, Annahme:<\/p>\n

Alle Stechert-Angebote erfolgen freibleibend und vorbehaltlich eines Zwischenverkaufs. Technische Angaben, Beschreibungen oder Ablichtungen der Kaufsache in Angeboten, Prospekten oder sonstigen Unterlagen bestimmen keine zugesicherten Eigenschaften. Es gelten die vereinbarten Spezifikationen. Allgemeine Werbeaussagen sind unverbindlich.<\/p>\n

3. Lieferungen:<\/p>\n

Alle von Stechert genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern keine gesonderte schriftliche Lieferterminzusage vorliegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Kaufsache innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder vom K\u00e4ufer abgeholt worden ist. Die Anzeige der Versandbereitschaft innerhalb der Lieferfrist gilt dann als deren Einhaltung, wenn sich Versand bzw. Abholung aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gern, die Stechert nicht zu vertreten hat. Im Falle eines Verzuges von Stechert steht dem K\u00e4ufer erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist ein R\u00fccktrittsrecht zu. Die Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechtes hat schriftlich zu erfolgen. Wird Stechert an einer vereinbarten fristgerechten Lieferung durch nicht zu vertretende Umst\u00e4nde gehindert, verl\u00e4ngert sich diese Lieferfrist angemessen. Gleiches gilt, wenn derartige Umst\u00e4nde bei Unter- bzw. Zulieferern eintreten. Wird die Lieferung aus den vorgenannten Gr\u00fcnden ganz oder teilweise unm\u00f6glich bzw. unzumutbar, wird Stechert von seiner Leistungspflicht frei. Stechert haftet bei Verzug oder Unm\u00f6glichkeit nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorliegen. Dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Stechert ist zu Teillieferungen berechtigt.<\/p>\n

4. Preis:<\/p>\n

Der Kaufpreis ergibt sich grunds\u00e4tzlich aus der am Tag des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Preisliste. Kaufpreis\u00e4nderungen nach Vertragsschluss und vor Auslieferung bzw. Abholung der Kaufsache werden durch Erstellung einer neuen Preisliste angezeigt. Mit Erstellung der Preisliste gelten dann die neuen Preise. Kaufpreis\u00e4nderungen aufgrund nicht vorhersehbarer Umst\u00e4nde bleiben vorbehalten. Der K\u00e4ufer \u00fcbernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgem\u00e4\u00df zu entsorgen, sofern die Nutzung gewerblich erfolgt.<\/p>\n

5. Zahlungsbedingungen:<\/p>\n

Stechert-Rechnungen sind, soweit keine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegt, grunds\u00e4tzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein Skonto-Abzug ist der H\u00f6he und des Zeitraumes nach nur entsprechend getroffener Vereinbarung oder laut Rechnungsinhalt zul\u00e4ssig und soweit im Zeitpunkt des Zahlungseinganges kein f\u00e4lliger Saldo zugunsten von Stechert bestehen bleibt. Voraus- oder a-Conto-Zahlungen werden nicht verzinst. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlungserf\u00fcllung; eine Stundung des Kaufpreises ist durch die Annahme nicht gew\u00e4hrt. Die Zahlung mit Wechsel bedarf der besonderen Zustimmung von Stechert. Wechselsteuer, Spesen und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Wechselgebers. Zur Entgegennahme von Zahlungen f\u00fcr Stechert sind nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht unter Verwendung von Stechert-Quittungsformularen berechtigt. Bei \u00dcberschreitung des Netto-Zahlungszieles werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinsatz sowie Mahnkosten erhoben. Die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund sowie eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Stechert ist au\u00dferdem berechtigt, weitere Lieferungen \u2013 auch aus anderen Auftr\u00e4gen \u2013 zur\u00fcckzuhalten und alle Forderungen sofort f\u00e4lligzustellen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht bzw. ein Recht auf Aufrechnung steht dem K\u00e4ufer nur insoweit zu, als der geltend gemachte Anspruch unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt ist. Im Falle der verschuldeten sp\u00fcrbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers, insbesondere der Nichteinl\u00f6sung von Schecks oder bei R\u00fccklastschriften, der Zahlungseinstellung, der \u00dcberschuldung, der Beantragung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen, werden alle Forderungen sofort f\u00e4llig. In diesen F\u00e4llen ist Stechert u. a. berechtigt, nach Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In den F\u00e4llen des Verzugs bzw. der sp\u00fcrbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse hat der K\u00e4ufer auf Verlangen von Stechert eine Liste der unter Eigentumsvorbehalt (vgl. 8.) von Stechert stehenden Kaufsachen und eine Liste der an Stechert abgetretenen Forderungen mit Name, Adresse des Schuldners, H\u00f6he der Forderung zu \u00fcbergeben sowie seinen Schuldnern die Abtretung der Forderungen anzuzeigen. Stechert kann die Anzeige auch selbst vornehmen. Zahlungen an Dritte sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Stechert und nur insoweit f\u00fcr den K\u00e4ufer schuldbefreiend, als Stechert in H\u00f6he des Rechnungsbetrages von dem Dritten durch Zahlung, Aufrechnung oder in sonstiger Weise befriedigt wurde.<\/p>\n

6. Versand, Verpackung:<\/p>\n

Der Versand erfolgt in Deutschland frei Bestimmungsort des K\u00e4ufers. Die Versandart liegt im Ermessen von Stechert. W\u00fcnscht der K\u00e4ufer eine besondere Versandart, tr\u00e4gt er die den preisg\u00fcnstigsten Versand \u00fcbersteigenden Mehrkosten. Im \u00fcbrigen gelten die diesbez\u00fcglich auf den Bestell- und Lieferscheinen sowie Auftragsbest\u00e4tigungen enthaltenen Bestimmungen. Die Kaufsache wird in einer versand- und transportgerechten Verpackung geliefert. F\u00fcr Ersatz- und Sonderverpackungen werden die Mehrkosten berechnet.<\/p>\n

7. Gefahren\u00fcbergang, Reklamation:<\/p>\n

Etwaiger Versand und R\u00fcckversand erfolgen – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des K\u00e4ufers. Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Kaufsache der zum Versand bestimmten Person oder Anstalt \u00fcbergeben wird. Verz\u00f6gert sich die Auslieferung aus Gr\u00fcnden, die im Einflussbereich des K\u00e4ufers liegen, geht die Gefahr im Zeitpunkt der Lieferbereitschaft bereits auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Reklamationen wegen unvollst\u00e4ndiger bzw. unrichtiger Lieferungen sind unverz\u00fcglich nach Erhalt der Kaufsache schriftlich Stechert mitzuteilen.<\/p>\n

8. Eigentumsvorbehalt:<\/p>\n

Die Kaufsache bleibt bis zur Erf\u00fcllung aller gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Forderungen gegen den K\u00e4ufer aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Stechert das Eigentum von Stechert (Vorbehaltssache). Die Forderungen von Stechert gehen durch Aufnahme in einen kontokorrentm\u00e4\u00dfigen Saldo und dessen Anerkennung nicht unter. Der K\u00e4ufer ist zum Verkauf der Vorbehaltssache im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetrieb gegen Barzahlung oder unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes berechtigt. In diesen F\u00e4llen tritt der K\u00e4ufer schon jetzt an Stechert alle seine aus dem Rechtsgesch\u00e4ft mit seinem Abnehmer entstehenden Forderungen – einschlie\u00dflich seiner Sicherungsrechte – sicherungshalber bis zur Erf\u00fcllung aller seiner Verbindlichkeiten aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Stechert ab. Bei Verkauf der Vorbehaltssache zusammen mit Waren anderer Lieferer des K\u00e4ufers unter Ausstellung einer Gesamtrechnung tritt der K\u00e4ufer schon jetzt den auf die Vorbehaltssache von Stechert entfallenen Beitrag der Gesamtrechnung an Stechert ab. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Nebenrechte. Der K\u00e4ufer darf seinen Abnehmern das Eigentum erst nach vollst\u00e4ndiger und unbedingter Zahlung des Kaufpreises \u00fcbertragen. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, seinen Abnehmern das Eigentum zum Zwecke der Sicherheit f\u00fcr deren Kreditbeschaffung zur Finanzierung des Kaufpreises zu \u00fcbertragen oder \u00fcber die Vorbehaltssache Teilzahlungsvertr\u00e4ge mit Finanzierungsinstituten abzuschlie\u00dfen. Eine Sicherungs\u00fcbereignung, Verpf\u00e4ndung oder andere Verf\u00fcgung, die dem Sicherungszweck des Eigentums zuwiderl\u00e4uft, ist dem K\u00e4ufer untersagt. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die in seinem Besitz befindliche Vorbehaltssache gegen Wasser, Feuer und Einbruchdiebstahl auf seine Kosten zu versichern. Schon jetzt wird die bei Eintritt des Versicherungsfalles auszuzahlende Entsch\u00e4digung vom K\u00e4ufer an Stechert abgetreten. Der K\u00e4ufer ist nicht befugt, \u00fcber die an Stechert abgetretenen Forderungen zu verf\u00fcgen. Insbesondere sind Abtretungen an Finanzierungsinstitute oder Verf\u00fcgungen im Rahmen des Factoring untersagt. Macht ein Dritter Anspr\u00fcche auf die Vorbehaltsware oder die an Stechert abgetretene Forderung gegen den K\u00e4ufer geltend, hat der K\u00e4ufer auf den Eigentumsvorbehalt zugunsten von Stechert hinzuweisen. Im Falle einer Pf\u00e4ndung ist au\u00dferdem Stechert sofort unter Beif\u00fcgung des Pf\u00e4ndungsprotokolles sowie einer eidesstattlichen Versicherung, die die \u00dcbereinstimmung der Pfandsache mit der Vorbehaltssache bzw. der an Stechert abgetretenen Forderung best\u00e4tigt, schriftlich zu benachrichtigen. Die durch die Abwehr des Zugriffes Dritter auf die Vorbehaltssache entstehenden Kosten tr\u00e4gt der K\u00e4ufer, soweit diese von Dritten uneinbringlich sind. Der K\u00e4ufer ist widerruflich zur treuh\u00e4nderischen Einziehung der an Stechert abgetretenen Forderungen und der Verwertung der sie sichernden Nebenrechte auf Rechnung von Stechert befugt. Diese Berechtigung erlischt ohne Widerruf in den F\u00e4llen des Verzugs bzw. der sp\u00fcrbaren Verschlechterung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers. Mit Widerruf oder Erl\u00f6schen der Einzugs- bzw. Verwertungsberechtigung hat der K\u00e4ufer die Inbesitznahme der Vorbehaltsware durch Stechert oder einen Stechert-Beauftragten zu dulden. Die Inbesitznahme gilt nur mit einer entsprechenden ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung als R\u00fccktritt vom Vertrag. An dem aufgrund der Einziehungserm\u00e4chtigung erhaltenen Bargeld erwirbt Stechert im Augenblick der Entgegennahme durch den K\u00e4ufer das Eigentum in H\u00f6he der abgetretenen Forderung. Dieses Geld ist getrennt aufzubewahren und an Stechert abzuf\u00fchren. Werden f\u00fcr die abgetretene Forderung Scheck oder Wechsel hingegeben, geht das Eigentum an diesen Papieren samt dem verbrieften Recht mit dem Erwerb durch den K\u00e4ufer sicherungshalber an Stechert \u00fcber. Die \u00dcbergabe des Papiers an Stechert wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der K\u00e4ufer es in Verwahrung nimmt, indossiert und unverz\u00fcglich an Stechert weiterleitet. Gibt der K\u00e4ufer einen Wechsel zum Diskont, tritt er den Diskonterl\u00f6s schon jetzt an Stechert ab. Der K\u00e4ufer kann die Freigabe von f\u00fcr Stechert bestehenden Sicherheiten verlangen, soweit diese Sicherheiten die Forderungen von Stechert um mehr als 20 % \u00fcbersteigen.<\/p>\n

9. Sachmangel:<\/p>\n

Sollte innerhalb von 12 Monaten ab Datum des Kaufvertrages ein Sachmangel auftreten, der nachweislich bei Gefahr\u00fcbergang auf den K\u00e4ufer bereits vorhanden war, haftet Stechert nach folgenden Bestimmungen: M\u00e4ngelr\u00fcgen m\u00fcssen unverz\u00fcglich schriftlich unter Beif\u00fcgung des dazugeh\u00f6rigen Versandscheines und des Kaufbeleges erfolgen. Festgestellte M\u00e4ngel k\u00f6nnen nach Wahl von Stechert durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter Ber\u00fccksichtigung der technisch und\/oder wirtschaftlich g\u00fcnstigsten L\u00f6sung beseitigt werden. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung oder sonstiger Unm\u00f6glichkeit der M\u00e4ngelbeseitigung kann wahlweise R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Preises verlangt werden. Ein Sachmangel liegt nicht vor bei Sch\u00e4den, die auf normaler Abnutzung, unsachgem\u00e4\u00dfer Behandlung oder Instandsetzung durch den K\u00e4ufer oder Dritte, Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, Einwirkung von Fremdzubeh\u00f6r und dgl. beruhen. Liegen der jeweiligen Kaufsache besondere Gew\u00e4hrleistungszusagen von Stechert bei, so gelten diese vorrangig. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit beruhen, oder dem K\u00e4ufer, falls er Endverbraucher ist, zwingend zustehen, oder soweit wegen Vorsatzes, grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder einer Garantie zwingend gehaftet wird.<\/p>\n

10. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand:<\/p>\n

Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus Vertr\u00e4gen mit Stechert ist Trautskirchen. Das Amtsgericht F\u00fcrth ist f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis und dessen Abwicklung bzw. R\u00fcckabwicklung – unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he des Streitwertes – als ausschlie\u00dflich \u00f6rtlich und sachlich zust\u00e4ndiges Gericht vereinbart. Stechert steht es frei, das Landgericht N\u00fcrnberg\/F\u00fcrth oder ein anderes zust\u00e4ndiges Gericht anzurufen.<\/p>\n

11. Export:<\/p>\n

Der Export der Kaufsache in Gebiete au\u00dferhalb der EU bedarf der schriftlichen Zustimmung von Stechert. Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen diese Vereinbarung ist Stechert berechtigt, mit sofortiger Wirkung und mit den sich aus dem Gesetz ergebenden Folgen vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n

12. G\u00fcltigkeit der Bedingungen:<\/p>\n

Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen ber\u00fchrt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/p>\n

13. Vertraulichkeit:<\/p>\n

Alle nicht offenkundigen kaufm\u00e4nnischen oder technischen Informationen, die dem K\u00e4ufer im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln und d\u00fcrfen nicht an Dritte weitergegeben werden.<\/p>\n

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